Die ibk AG betreibt mit Mitteln aus dem Ökofonds eine Energieberatungsstelle und unterstützt innovative Energie‑, Entwicklungs‑ und Pilotprojekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die der Stadt Kloten zugutekommen. Die Förderinitiative läuft mindestens bis Ende 2028.

Der jährliche Ökofonds‑Bericht sowie die übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden unter folgendem Link publiziert: [Link einsetzen]. diesem Link

1. Energieberatung (kostenlos, zeitlich limitiert)

  • Wohnungsmieter & Einfamilienhäuser: bis zu 2 Stunden
  • Mehrfamilienhäuser: bis zu 3 Stunden
  • Gewerbe & Industrie: bis zu 6 Stunden

Inkl. Checkliste & Empfehlungen. Weiterführende Leistungen sind kostenpflichtig.

 

2. Förderung innovativer Energieprojekte

  • Erneuerbare Stromerzeugung (exkl. PV): bis 30 % / max. CHF 50'000..-
  • Forschung & Entwicklung: bis 50 % / max. CHF 30'000.–

Beurteilung nach Zielerreichung, Kosten-Nutzen-Verhältnis und verfügbaren Mitteln.

3. Förderverfahren

  1. Gesuch bei der ibk AG einreichen
  2. Entscheid durch Ökofonds-Kommission
  3. Auszahlung bei erfüllten Bedingungen (Teilzahlungen möglich)
  4. 10 % Rückbehalt bis Schlussbericht

4. Kürzung oder Rückforderung (VOGL Art. 10)

Eine Kürzung oder Rückforderung erfolgt bei:

  • Überschreitung von Höchstsätzen
  • Doppelförderungen
  • Nichterfüllung von Auflagen
  • Ziel‑ oder Werteverfehlung

5. Fristen & Einschränkungen

  • Förderzusage gilt 2 Jahre
    (max. 3 Jahre bei komplexen Projekten)
  • Kein Rechtsanspruch (VOGL Art. 8 Abs. 3)
  • Mindestbeitrag: CHF 500.–
  • Kein neues Gesuch für Erweiterungen/Erneuerungen innerhalb von 5 Jahren

6. Öffentliche Beleuchtung (bis 2028)

Die ibk AG betreibt im Auftrag der Stadt Kloten:

  • die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen
  • inklusive Stromlieferung und Unterhalt der Leuchtkörper

7. Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage bildet die Gesamtenergiestrategie des Stadtrats Kloten, erarbeitet mit der Energiekommission.
Die Finanzierung erfolgt über:

  • Abgabe pro transportierte kWh auf dem ibk‑Verteilnetz (Ökofonds)
  • Abgabe pro installierten Zähler im ibk‑Verteilnetz (Öffentliche Beleuchtung ÖB)

Rechtliche Beschlüsse: 

  • Nr. 26-2023 (7. Februar 2023): Genehmigung der VOGL
  • Nr. 112-2024 (7. Mai 2024): Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024
  • Nr. 202-2024 (9. Juli 2024): Priorisierung der Leistungen bis 2028

Weitere Informationen finden Sie in der VOGL – Verordnung über die gemeinnützigen Leistungen der ibk AG und Abgaben

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Sandro Huber
Projektleiter Energieberatung
Mail: eb@ibkloten.ch
Tel:   +41 44 815 15 57